LIVONDO:
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

01. Allgemeines

Allen Lieferungen und Leistungen der LIVONDO GmbH liegen nachfolgende Geschäftsbedingungen zugrunde. Durch die Auftragserteilung werden die Geschäftsbedingungen anerkannt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der LIVONDO GmbH gelten auch für zukünftige Verträge. Abweichungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von der LIVONDO GmbH bestätigt werden. Die LIVONDO GmbH liefert nur an gewerbliche Unternehmen. Dass der Auftraggeber dazuzählt, bestätigt er mit Annahme dieser AGB.

02. Angebot und Vertragsabschluss / Private Label (Eigenmarken)

Alle Angebote, Preislisten sowie Abbildungen sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung der LIVONDO GmbH zustande. Die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Informationen, der zu liefernde Produkte legen deren festgelegte Eigenschaften, Preise und Lieferbedingungen abschließend fest. Die eventuell durch Mindestabnahmemengen durch Vorlieferanten, Verfallsdatum oder fertigungstechnisch nicht mehr verwendbaren Überhänge an Rohstoffen, Packmitteln, Etiketten und dem Private Label Produkt individuell zugeordneten Bestandteile werden dem Auftraggeber spätestens 12 Monate nach der letzten Bestellung in Rechnung gestellt. Diese gilt auch bei Packmittel-, Rohstoffwechsel oder Wechsel einer der Bestandteile des Private Label Produktes oder nach Beendigung der Zusammenarbeit. Mehr- oder Mindermengen von bis zu 10% der bestellten Produktmenge können bei Lohnfertigungen nicht beanstandet werden. Berechnet wird die tatsächlich produzierte und gelieferte Menge. Auf Wunsch werden diese Materialien dem Auftraggeber ab Werk übersandt. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, haftet die LIVONDO GmbH in keinerlei Hinsicht für die Markenrechte des Markennamens auf den Private-Label-Produkten und/oder deren Verpackungen. Für die Verteidigung der Markenrechte ist der Auftraggeber alleinig verantwortlich. Der Auftraggeber stellt die LIVONDO GmbH von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei. Im Zusammenhang mit Private-Label-Produkten schließt die LIVONDO GmbH jegliche Haftung für Anweisungen des Auftraggebers aus. Diese Haftung liegt immer beim Auftraggeber.

03. Preise / Mindestauftragssumme / Frachtkosten

Die LIVONDO GmbH stellt am Versandtag die aus der Auftragsbestätigung hervorgehenden Preise in Rechnung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der zu dem Zeitpunkt gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer innerhalb Deutschlands. Innerhalb des Vertriebsgebietes Deutschland werden nur Aufträge ab einem Mindestbestellwert von 5.000,00 € akzeptiert. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich ab Werk soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

04. Lieferungen / Lieferzeit

Die auf der Auftragsbestätigung angegebenen Liefertermine sind keine Fixtermine, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Weitere Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere solche auf Schadensersatz, bestehen im Falle einer Überschreitung der Lieferfrist nicht. Bei größeren Aufträgen ist die LIVONDO GmbH berechtigt, Teillieferungen zu leisten. Jede Teillieferung wird als Erledigung im Sinne dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen betrachtet. Die Gefahr geht bei ordnungsgemäßer Versendung durch die LIVONDO GmbH ab Versandtag auf den Auftraggeber über.

05. Zahlungsbedingungen

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung (Zahlungseingang) Eigentum der LIVONDO GmbH, es sei denn, es gibt eine individuelle Vereinbarung, die in der Auftragsbestätigung aufgeführt ist.
Wurde die Ware nach Fälligkeit nicht bezahlt, kommt der Auftraggeber sofort in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. In diesem Fall hat er Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz zu zahlen.

Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Auftraggeber kein Zurückbehaltungsrecht zu, es sei denn, dass die Lieferung offensichtlich mangelhaft ist. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber nur zur Zurückbehaltung berechtigt insofern der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und der voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung steht. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der mit Mängeln behafteten Lieferung steht. Befindet sich der Auftraggeber gegenüber der LIVONDO GmbH mit Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.

06. Haftung

Die LIVONDO GmbH haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet die LIVONDO GmbH nur nach dem Produkthaftungsgesetz wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung der LIVONDO GmbH ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 2 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Auftraggebers, zum Beispiel Schäden an anderen Sachen ist jedoch ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Die Regelungen der vorstehenden Absätze 1 und 2 erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

07. Abnahme

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die bestellte Ware abzunehmen und bei Wareneingang zu prüfen. Wird die fertige Ware vom Auftraggeber nicht abgenommen, ist die LIVONDO GmbH berechtigt, nach Ablauf von 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt des 1. Lieferversuchs, vom Vertrag zurückzutreten und zusätzlich Schadensersatz in Höhe von 80 % der Netto-Kaufpreissumme zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber die Abnahme der Ware ausdrücklich ablehnt.

08. Lagerung

Auftraggeber spezifische Materialien und Packmittel lagert die LIVONDO GmbH bis zu 12 Monate kostenfrei ein. Über diesen Zeitraum hinaus werden Lagerkosten inklusive banküblicher Zinsen an den Auftraggeber berechnet.

09. Gewährleistung / Mängelansprüche

Der Auftraggeber hat die abgelieferte Ware unverzüglich zu prüfen und Mängel unverzüglich (innerhalb von 3 Tagen) gegenüber der LIVONDO GmbH schriftlich anzuzeigen. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Die LIVONDO GmbH ist im Rahmen der Nacherfüllung in keinem Fall zur Neulieferung bzw. -Herstellung verpflichtet. Schlägt die Nacherfüllung der LIVONDO GmbH fehl, so steht dem Auftraggeber das Recht zu, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Will der Auftraggeber Schadensersatz statt der Leistung verlangen oder Selbstvornahme durchführen, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen dritten Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängel der Lieferungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, beträgt ein Jahr. Dies gilt jedoch nicht in den Fällen des Paragraph 479, I BGB. Die Verjährungsfristen im vorstehenden Absatz gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen die LIVONDO GmbH, die mit dem Mangel in Zusammenhang stehen – unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs. Die verkürzten Verjährungsfristen gelten nicht im Falle des Vorsatzes oder im Falle eines arglistigen Verschweigens des Mangels, sowie nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

10. Eigentumsvorbehalt

Der Liefergegenstand bleibt Eigentum der LIVONDO GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher ihrer gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Bei Pflichtverletzungen des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die LIVONDO GmbH auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Herausgabe. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes liegt keine Rücktrittserklärung der LIVONDO GmbH vor, es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich erklärt. Bei einer Weiterveräußerung des Liefergegenstandes tritt der Auftraggeber seine Forderung, die aus der Veräußerung der Vorbehaltsware besteht, bereits jetzt bis zur Höhe des noch ausstehenden Rechnungsbetrages an die LIVONDO GmbH ab.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist ausschließlich Bonn.

12. Schlussbestimmung / Salvatorische Klausel

Auf den Vertrag ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar, auch wenn die Ware ins Ausland geliefert wird. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist entsprechend ihrem Sinngehalt durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen.

LIVONDO GmbH, Bonn 2024